Service
Bussicherheit auf Klassenfahrten
Wichtige Bestimmungen zur Bussicherheit
Die Reise soll nicht nur Freude machen, sie muss vor allen Dingen so sicher wie möglich sein. Viele Fragen der Eltern beziehen sich verständlicher Weise auf die Bussicherheit. Aus diesem Grund geben wir hier einen kurzen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen zu den Lenk- und Ruhezeiten der Busfahrer. Natürlich kann in diesem Rahmen keine Vollständigkeit angestrebt werden; wir beziehen uns hier auf die nach unserer Erfahrung häufigsten Fragen der Eltern.
Generell gilt: Unsere Reisen werden nur mit festen Buspartnern durchgeführt. Wir kennen die Betriebe (und in vielen Fällen auch die Fahrer) seit vielen Jahren und wissen, dass die Firmen im Besitz aller notwendigen Nachweise und Zertifikate sind und die Busse in den gesetzlich vorgeschriebenen Intervallen gewartet werden. Wir sind gern bereit, bei der Planung der Reisen auf von Ihnen empfohlene Busfirmen zurückzugreifen.
Die Reiseprogramme der Gruppen, die wir in deren Auftrag erarbeiten, werden vor der Reise dem vertraglich gebundenen Busunternehmen vorgelegt. Die Busfirmen entscheiden danach, ob die Fahrt mit zwei Fahrern durchgeführt wird, ein Fahrerwechsel stattfindet oder die Strecke sicher von einem Fahrer bewältigt werden kann. Gibt es Reisen, bei denen die Busfirmen die Sicherheit nicht garantieren können, werden die Programme in Absprache mit den Reisegruppen geändert.
Arbeitszeit
Sie bezeichnet die gesamte Arbeitszeit des Fahrers mit allen Pausen, betriebsbedingten Aufenthalten sowie der Lenkzeit. Die Arbeitszeit beträgt 12 Stunden, in Ausnahmefällen kann sie auf 15 Stunden ausgedehnt werden. Sind zwei Fahrer an Bord, beträgt die Arbeitszeit 22 Stunden.
Lenkzeit
Dieser Begriff bezeichnet die tatsächliche Arbeitszeit des Busfahrers am Lenkrad. Sie beträgt neun Stunden und darf innerhalb einer Woche maximal zwei Mal zehn Stunden betragen. Bei zwei aufeinanderfolgenden Wochen beträgt die maximale Lenkzeit für einen Fahrer 90 Stunden.
Pausen
Innerhalb der erlaubten Lenkzeit muss der Busfahrer nach 4,5 Stunden eine Pause von mindestens 45 Minuten einlegen und kann anschließend erneut 4,5 Stunden fahren.Alternativ ist es möglich, bereits nach 2 Stunden Fahrzeit eine Pause von 15 Minuten zu machen, nach weiteren 2,5 Stunden muss dann eine Pause von 30 Minuten eingelegt werden, ehe die Fahrt für max. 4,5 Stunden fortgesetzt werden kann.
Manchmal wird die Gruppe auf einem Teil der Reisestrecke von einem Busfahrer begleitet, der den Bus unterwegs wieder verlassen wird oder erst im Verlauf der Reisestrecke zusteigt. Auch in diesen Fällen müssen von ihm alle Pausen- und Ruhezeitenregelungen eingehalten werden.
Natürlich ist die Belastbarkeit eines Busfahrers, dessen Beruf es ist, Fahrgäste zu befördern, größer als die eines PKW Gelegenheitsfahrers. Er ist aber u. a. an die aufgeführten gesetzlichen Bestimmungen gebunden.
Unsere Buspartner
Mit vielen unserer Buspartner verbinden uns jahrelange stabile und verlässliche Kooperations- beziehungen. Diese vertrauensvolle Zusammenarbeit ist ein wichtiger Bausteinfür eine gelungene Reise. Hier stellen wir Ihnen einige der Busfirmen vor, die bereits seit Jahren im Auftrag der Märkischen Schülerreisen mit dazu beitragen, dass die von Ihnen gebuchten Reisen erfolgreich verlaufen.
Unsere Buspartner












