Liebe Damen und Herren,
am 11. April 2025 wurde von der britischen Regierung ein Pressestatement bezüglich weiterer Vorgehensmaßnahmen zur Eindämmung der Maul- und Klauenseuche (Englisch: FMD/Foot and Mouth Disease) veröffentlicht.
Obwohl FMD für den Menschen keine Gefahr darstellt, ist der hochinfektiöse Virus eine ernsthafte Bedrohung für zahlreiche Tierarten. Besonders betroffen sind Schweine, Schafe, Rinder, Rehe und Wildschweine. Für die Landwirtschaft bedeutet dies eine akute Gefährdung von Tierhaltung und Farmwirtschaft.
Im laufenden Jahr hat die britische Regierung die private Einfuhr von Rindern, Schafen und anderen Wiederkäuern sowie von Schweinefleisch und Milchprodukten aus Deutschland, Ungarn, der Slowakei und Österreich verboten, nachdem in diesen Ländern bestätigte Ausbrüche der Maul- und Klauenseuche gemeldet wurden.
Seit dem 12. April 2025 gelten Einfuhrbeschränkungen für folgende Produktgruppen:
- Fleisch- und Wurstwaren von Schwein, Rind, Lamm, Ziege, Wild und Schaf
- Milchhaltige Erzeugnisse wie Milch, Käse, Joghurt und Butter
- Erzeugnisse von Schweinen, Rindern, Schafen, Ziegen und Hirschen, die nicht zum menschlichen Verzehr bestimmt sind (z. B. Schweinefleischhaltiges Tierfutter)
Pro Person dürfen bis zu 2 kg Säuglingsmilchpulver, Babynahrung oder aus medizinischen Gründen benötigte Spezialnahrung eingeführt werden. Diese Produkte dürfen nur mitgeführt werden, wenn sie keine Kühlung vor dem Gebrauch erfordern und sich in einer originalverschlossenen Markenverpackung befinden (außer sie sind bereits in Gebrauch).
Ausnahmen sind Geflügel, Fisch, Eier und Honig.
Die britische Regierung bezeichnet die Einfuhrbeschränkungen als „vorübergehend“ („temporary“).
Ein genauer Termin bezüglich der Aufhebung des Verbotes ist derzeit nicht bekannt.