Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Abschluss des Pauschalreisevertrages:

Mit der Reiseanmeldung bietet der/die Anmeldende den Märkischen Schülerreisen den Abschluss eines Pauschalreisevertrages verbindlich an.

Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter und Zugang der Anmeldebestätigung zustande. Die Anmeldebestätigung stellen wir bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung. Gleichzeitig wird mit der Anmeldebestätigung ein Sicherungsschein im Sinne von § 651r Abs. 4 BGB übergeben.

Ist der/die Anmeldende Lehrer/in einer öffentlichen oder privaten Bildungseinrichtung der Vertragsschluss findet entsprechend den anwendbaren Verwaltungsvorschriften der deutschen Bundesländer zwischen der Schule oder dem Bildungsträger und den Märkischen Schülerreisen statt, es sei denn dass die anwendbaren Verwaltungsvorschriften eine Vertragsbeziehung zwischen den volljährigen Mitreisenden und/oder den gesetzlichen Vertretern bei minderjährigen Mitreisenden vorsehen oder keine Verwaltungsvorschriften Anwendung finden. Der/die Anmeldende garantiert, dass die Voraussetzungen für ein Handeln im Namen des oder der jeweiligen Vertragspartner vorliegen. Diese Voraussetzungen sind den Märkischen Schülerreisen auf Anfrage hin nachzuweisen. Sollten diese Voraussetzungen nicht vorliegen, ist der Anmelder den Märkischen Schülerreisen zum Schadensersatz verpflichtet.

2. Bezahlung:

Nach Vertragsabschluss und Aushändigung des Sicherungsscheins wird – sofern individuell nichts anderes vereinbart ist – eine Anzahlung von € 50,- bei Bus- und Bahnreisen und € 150 bei Flugreisen pro Teilnehmer fällig.

Ist im Pauschalreisevertrag eine Mindestteilnehmerzahl und eine späteste Rücktrittsfrist für Märkische Schülerreisen vereinbart, ist die Restzahlung vor Reisebeginn erst dann fällig, wenn das Rücktrittsrecht durch Märkische Schülerreisen nicht mehr ausgeübt werden kann; in allen anderen Fällen (ohne Mindestteilnehmerzahl) ab dem 30. Tag vor Reisebeginn.

Ist im Vertrag nichts anderes vereinbart, sind die Zahlungen und etwaige Rückzahlungen von dem Anmelder/der Anmelderin abzuwickeln.

3. Leistungen, Leistungsänderungen:

Der Umfang der Reiseleistungen ergibt sich aus den Angaben im gültigen Katalog der Märkischen Schülerreisen und den für Reisegruppen speziell zusammengestellten Reiseangeboten. Maßgeblich sind die in der Anmeldebestätigung aufgeführten Leistungen und Vereinbarungen. Die im Katalog enthaltenen Angaben sind für die Märkischen Schülerreisen bindend.

Bezüglich der Reiseausschreibung behalten sich die Märkischen Schülerreisen in Übereinstimmung  mit § 651g Abs. 1 BGB ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht  vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Ausschreibung zu erklären, über die der Kunde vor Buchung informiert wird.

Änderungen und Abweichungen vom vereinbarten Inhalt des Pauschalreise- oder Gruppenvertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von den Märkischen Schülerreisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

Die Märkischen Schülerreisen sind verpflichtet, den Kunden bzw. den Gruppenauftraggeber über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich nach Bekanntwerden des Änderungsgrundes auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise in Kenntnis zu setzen.

4. Rücktritt durch den Kunden:

Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären. Maßgeblich ist, auch bei Rücktrittserklärungen des Reisenden gegenüber dem Gruppenauftraggeber, der Zugang der Erklärung bei den Märkischen Schülerreisen.

Tritt der Kunde vom Pauschalreisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert Märkische Schülerreisen den Anspruch auf den Reisepreis, kann aber angemessenen Ersatz für bereits getroffene Reisevorleistungen und getätigte Aufwendungen verlangen. Dies gilt dann nicht, wenn der Veranstalter den Rücktritt zu vertreten hat oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von Märkische Schülerreisen unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Dabei können die Märkischen Schülerreisen folgende pauschalierte Kosten in Rechnung stellen, soweit kein Ersatzteilnehmer vorhanden ist.

Bus- und Bahnreisen

Rücktritt:

bis 40 Tage vor Reisebeginn: € 50,- pro Teilnehmer
bis 30 Tage vor Reisebeginn: 25 % des Reisepreises
bis 20 Tage vor Reisebeginn: 40 % des Reisepreises
bis 10 Tage vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
bis 1 Tag vor Reisebeginn: 75 % des Reisepreises
Nichtantritt der Reise:  95 % des Reisepreises

 

Flugreisen

Rücktritt:

bis 40 Tage vor Reisebeginn: € 100,- pro Teilnehmer
bis 30 Tage vor Reisebeginn: € 130,- pro Teilnehmer oder 25 % des Reisepreises, je nachdem was höher ist
bis 20 Tage vor Reisebeginn: 40 % des Reisepreises
bis 10 Tage vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
bis 1 Tag vor Reisebeginn: 75 % des Reisepreises
Nichtantritt der Reise: 95% des Reisepreises, wobei eingesparte Steuern und Gebühren des Flugelements auf jeden Fall erstattet werden.

 

Dem Kunden bzw. Gruppenverantwortlichen ist es gestattet, den Märkischen Schülerreisen nachzuweisen, dass keine oder geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Kunde nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet. Die Märkischen Schülerreisen behalten sich vor, anstatt der oben aufgeführten pauschalierten Kosten eine konkret berechnete höhere Entschädigung zu verlangen, wenn diese nachgewiesen werden kann.

Die Märkischen Schülerreisen werden von der Berechnung von pauschalierten Kosten oder einer konkret berechneten Entschädigung für den Fall eines Rücktritts absehen, wenn die Pauschalreise als Ganzes durch eine Anordnung oder aufgrund einer Empfehlung eines Gesundheitsamts und/oder einer Landesregierung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie oder anderer infektionschutzrechtlicher Anordnungen untersagt wird.  Eine kostenfreie Stornierbarkeit besteht auch dann, wenn aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände der Reiseveranstalter an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist. 

5. Rücktritt durch den Veranstalter:

Die Märkischen Schülerreisen können bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten und mit dem Gruppenauftraggeber vereinbarten Mindestteilnehmerzahl bei Vorliegen folgender Bedingungen vom Pauschalreisevertrag zurücktreten:

a.) die Mindestteilnehmerzahl ist in der Anmeldebestätigung angegeben,

b) daneben ist die späteste Rücktrittsfrist konkret benannt (bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen spätestens 20 Tage vor Reisebeginn; bei einer Reisedauer von mindestens zwei und höchstens sechs Tagen spätestens sieben Tage vor Reisebeginn; bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen spätestens 48 Stunden vor Reisebeginn).

Märkische Schülerreisen kann vor Reisebeginn auch dann vom Vertrag zurücktreten, wenn wir aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert sind. Die Märkischen Schülerreisen sind verpflichtet, dem Kunden oder dem Gruppenauftraggeber die Absage unverzüglich zu erklären. Bereits gezahlte Beträge werden unverzüglich, auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen, erstattet.

Weiterhin können die Märkischen Schülerreisen nach Reisebeginn einzelne Reiseverträge kündigen, wenn Reiseteilnehmer trotz mehrmaliger Abmahnungen die Reise nachhaltig stören, oder sich so vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Eventuelle Mehrkosten der Rückbeförderung gehen in einem solchen Fall zu Lasten des Kunden.

Kündigen die Märkischen Schülerreisen nach Reisebeginn, so behalten sie den Anspruch auf den Gesamtpreis; müssen sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, welche sie aus einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistung erlangt, einschließlich der eventuell von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.

6. Beanstandungen/Schadensersatz:

Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, kann der Reisende Abhilfe verlangen. Er ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich an die Märkischen Schülerreisen oder deren Vertreter vor Ort zu erstatten. Im Notfall dient dazu die in den Reiseunterlagen mitgeteilte 24 h Notrufnummer des Veranstalters.

Wird die Pauschalreise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, kann der Kunde den Vertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen des § 651l BGB kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn die Märkischen Schülerreisen eine ihr von dem Kunden bestimmte angemessene Frist zur Abhilfe hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von den Märkischen Schülerreisen verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.

Der Kunde hat sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Pauschalreisevertrag entstehen nach Reiseende gegenüber den Märkischen Schülerreisen unter der in der Anmeldebestätigung angegebenen Anschrift geltend zu machen.

7. Haftungsbeschränkung:

Die vertragliche Haftung von Märkische Schülerreisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind und von ihr nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

Für alle Schadensersatzansprüche des Reisenden gegen den Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei Schäden, die nicht Personenschäden sind, bis zu einer Höhe des dreifachen Reisepreises je Reiseteilnehmer und Reise.

Den Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.

Darüberhinausgehende etwaige Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen sind davon nicht berührt.

Die Haftung von Märkische Schülerreisen ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder von auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften oder Verordnungen, die auf den Reiseveranstalter oder die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung bzw. die Haftung des Reiseveranstalters ebenso ausgeschlossen oder beschränkt ist.

Die Märkischen Schülerreisen haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theater- und Ausstellungsbesuche, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen getrennt ausgewählt wurden und in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreiseleistungen des Reiseveranstalters sind.

8. Haftungsausschluss/Versicherungen:

Märkische Schülerreisen übernimmt keine Haftung für Sach- und Personenschäden, die durch die Reiseteilnehmer verursacht werden, es sei denn, der Veranstalter hat diese durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit mitverursacht. Deshalb ist der Abschluss einer auch für das Ausland geltenden Haftpflichtversicherung dringend zu empfehlen, sofern diese noch nicht besteht. Weiterhin empfehlen wir dringend den Abschluss einer Reiserücktritts- und Auslandskrankenversicherung für jeden Reiseteilnehmer.

9. Aufsichtspflicht:

Die Märkischen Schülerreisen sind für den organisatorischen Ablauf und die qualitäts- und fristgemäße Durchführung der Pauschalreise verantwortlich. Das entbindet die begleitenden Lehrer und die durch die Schule oder Eltern eingesetzten Aufsichtspersonen nicht von ihrer Aufsichtspflicht bei Schulfahrten.

10. Verjährung:

Ansprüche des Kunden gegenüber Märkischen Schülerreisen gemäß §§ 651m, n BGB – ausgenommen solche wegen Körper- und Gesundheitsschäden, sowie sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Märkische Schülerreisen oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren nach zwei Jahren ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum. Schweben zwischen dem Reisenden und Märkischen Schülerreisen Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Kunde oder Märkischen Schülerreisen die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Alle anderen Ansprüche unterliegen der gesetzlichen Verjährung.

11. Informationen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens:

Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Pauschalreiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft bei der Buchung zu informieren. Steht das ausführende Luftfahrtunternehmen zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht fest, so wird Märkische Schülerreisen dem Kunden die Fluggesellschaft nennen, die aller Wahrscheinlichkeit den Flug durchführen wird. Tritt dann doch ein Wechsel der dem Kunden benannten ausführenden Fluggesellschaft ein, so wird Märkische Schülerreisen den Kunden darüber unverzüglich informieren. Die Black List ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm.

12. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

Märkische Schülerreisen wird den Kunden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalien des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für das Erlangen ggf. notwendiger Visa vor Vertragsabschluss sowie deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt informieren. Märkische Schülerreisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn es mit der Besorgung beauftragt wurde, es sei denn, Märkische Schülerreisen hat die Verzögerung zu vertreten.

Der Kunde ist für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente und die Einhaltung aller für die Durchführung der Pauschalreise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften resultieren, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch Märkische Schülerreisen bedingt sind.

13. Gerichtsstand:

Der Kunde kann Märkische Schülerreisen nur an dessen Sitz verklagen.

Für Klagen von Märkischen Schülerreisen gegen den Gruppenauftraggeber oder den Kunden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Unternehmen i.S. § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von Märkische Schülerreisen maßgebend. Beides gilt nur dann nicht, wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben.

Wir möchten Sie davon in Kenntnis setzen, dass wir als Ihr Reiseveranstalter nicht an einem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen. Die Kontaktdaten der zuständigen Schlichtungsstelle sind:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Str. 8 77694 Kehl, Tel. +49 78517957940 Fax +4978517957941 Internet: verbraucher-schlichter.de, E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de

14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen:

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder des unwirksamen Teils der Bestimmung treten solche Regelungen, die dem Zweck des wirtschaftlich Gewollten möglichst nahekommen. Gleiches gilt für die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen/Reisebedingungen.

 

gültig: ab 20.7.2020

MSR Märkische Schülerreisen GmbH & Co. KG

Bürgermeisterstr. 24 A

D-16321 Bernau

Tel.: +49 3338 7539 – 6 Fax: +49 3338 7539 – 79

E-Mail: info@maerkische-schuelerreisen.de

HRA 3727 Amtsgericht Frankfurt/Oder