Liebe Damen und Herren,
endlich habe wir Neuigkeiten hinsichtlich der geplanten Einreiseerleichterungen für deutsche Schulgruppen nach Großbritannien. Am 15.05.2026 teilte uns das Bundesministerium des Innern folgendes per Mail mit:
Sehr geehrter Herr Meese,
vielen Dank für Ihre Anfrage an das Bundesministerium des Innern (BMI). Zunächst bitten wir um Verständnis, dass Sie erst heute eine Antwort erhalten. Zu Ihrem Anliegen können wir Ihnen folgende Informationen geben:
Der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 der Zwanzigsten Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung abschließend zugestimmt. Die Verordnung ist inzwischen verkündet. Damit sind alle notwendigen Rechtsgrundlagen zur Umsetzung der zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich vereinbarten Wiedereinführung des Sammellisten-Verfahrens für Schülerreisen in das Vereinigte Königreich und Nordirland vorhanden. Mit der Möglichkeit der Ausstellung von Reiseausweisen sollen somit auch geduldete oder im Asylverfahren befindliche Schülerinnen und Schüler deutscher Schulen an entsprechenden Schülerreisen teilnehmen können.
Die Anwendung des Verfahrens ist ab dem 1. August 2026 vorgesehen. Das bedeutet:
- Schülerinnen und Schüler aus Drittstaaten, die für die Einreise in das Vereinigte Königreich ansonsten visumpflichtig wären, benötigen kein Visum, sofern sie im Rahmen des Schülersammellistenverfahrens reisen.
- Schülerinnen und Schüler aus EU-Mitgliedstaaten sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz können bis einschließlich 18 Jahren mit einem (biometrischen, nicht vorläufigen) Personalausweis in das Vereinigte Königreich einreisen.
- Die Möglichkeit, mit einem Reisepass einzureisen, bleibt bestehen.
- Die Pflicht zur Beantragung einer elektronischen Vorab-Reisegenehmigung (ETA) entfällt für Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 18 Jahren.
Besitzt eine Schülerin oder ein Schüler keinen Pass seines oder ihres Herkunftsstaates und auch kein ausreichendes deutsches Dokument (Reiseausweis für Flüchtlinge, Reiseausweis für Staatenlose oder Reiseausweis für Ausländer), ist die Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer bei der örtlichen Ausländerbehörde zu beantragen. Dies gilt insbesondere für Schülerinnen und Schüler, die sich im Asylverfahren befinden, oder die geduldet sind, und die keinen Pass ihres Herkunftsstaats besitzen.
In jedem Fall ist für die Einreise eine britische Schülersammelliste auszufüllen. Das entsprechende Muster wird gesondert bekanntgegeben. Reisen Schülerinnen und Schüler mit einer Staatsangehörigkeit nur eines Drittstaats (alle Staaten außer EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz) ohne Aufenthaltstitel mit, ist zusätzlich zur britischen Schülersammelliste eine Schülersammelliste nach EU-Muster („EU-Schülersammelliste“) auszufüllen und mitzuführen, in der die gesamte Reisegruppe aufzuführen ist. Diese EU-Schülersammellisten sind als Vordrucke von der örtlichen Ausländerbehörde durch die Schule zu beziehen.
Detaillierte Hinweise zu der Anwendung des Verfahrens können Sie den Anwendungshinweisen entnehmen, die derzeit mit den Ländern abgestimmt und zeitnah bereitgestellt werden. Sehr wichtig ist eine frühe Vorbereitung der Reise anhand der detaillierten Anwendungshinweise. Diese Mail gibt Ihnen nur einen Überblick. Es können besondere Fälle vorliegen, in denen eine genaue Beachtung der in den Anwendungshinweisen genannten Verfahrensweisen wichtig ist.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Angaben weitergeholfen zu haben
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ihre Bürgerkommunikation
im Bundesministerium des Innern
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Graurheindorfer Str. 198
53117 Bonn
Telefon: +49 30 186810
E-Mail: Buergerkommunikation@bmi.bund.de
Internet: www.bmi.bund.de
(Stand 15.05.2026)